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Grundsätzlich sind jedoch folgende Verweise ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung zulässig:
- Zitate, die das Urheberrecht des Autors durch Angabe seines Namens und der Quelle respektieren.
Das Zitat ist unbedingt kurz zu halten, wobei dieser Begriff sowohl in Bezug auf die Veröffentlichung, aus der es entnommen wurde, als auch in Bezug auf die Veröffentlichung, in die es eingefügt wurde, zu werten ist. Das Zitat veranschaulicht einen Sachverhalt und darf nicht mit der Publikation konkurrieren, aus der es entlehnt wurde. Die Vervielfältigung von Zitaten, die auf eine Anthologie verweisen, gilt als abgeleitetes Werk und bedarf daher der vorherigen Zustimmung des Urhebers oder des Rechteinhabers; - Die Erstellung eines Links unter der zwingenden Voraussetzung, dass die verlinkte Seite nicht in andere Seiten, insbesondere Frames, der Website eingebettet ist und diese Seite(n) auf einer ganzen Seite unter der URL www.www.visitbeauvais.fr angezeigt wird (werden).
In anderen Fällen und insbesondere:
- wenn Sie das Logo von Visit Beauvais verwenden möchten;
- wenn der Inhalt der Website des Office de Tourisme de l’Agglomération de Beauvais in die Navigation Ihrer Website integriert werden soll, insbesondere durch die Verwendung von Frames;
- wenn der Zugang zu den Seiten, die den Link zu Ihrer Website enthalten, nicht kostenlos ist;
Sie müssen die ausdrückliche Genehmigung des Office de Tourisme de l’Agglomération de BeauvaisVisit Beauvais einholen, indem Sie das Kontaktformular ausfüllen oder an sich schriftlich an folgende Adresse wenden:
Office de Tourisme de l’Agglomération de Beauvais – 1, rue Beauregard – B.P. 537 – F-60005 BEAUVAIS Cedex
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Die Existenz solcher Links darf nicht dahingehend ausgelegt werden, dass das Office de Tourisme de l’Agglomération de Beauvais diese Websites unterstützt oder deren Inhalt billigt.
Zur Wahrung der Identität und Integrität seiner Website behält sich das Office de Tourisme de l’Agglomération de Beauvais das Recht vor, Links zu untersagen, die nicht dem Zweck der Website entsprechen oder die dem Image der Einrichtung schaden könnten. Das Office de Tourisme de l’Agglomération de Beauvais haftet nicht für Inhalte (redaktionelle Beiträge, Illustrationen usw.) von Websites, auf die seine Website verweist.
Zu Grunde liegende Gesetzgebung: Das französische Datenschutzgesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978.
- Das französische Gesetz über Datenverarbeitung, Dateien und individuelle Freiheit
- Gesetz vom 29. Juli 1881 (französisches Gesetz über die Pressefreiheit)
- Gesetz 2000-719 vom 1. August 2000 (Auszug aus dem französischen Gesetz über die Haftung von technischen Dienstleistern)